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Krankversicherung
In Deutschland gibt es 2 Arten von Krankenversicherungen. Die gesetzliche – und die private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Versicherung ist der Leistungsbetrag weitgehend vom Staat vorgeschrieben während bei der Privaten die Leistungen wählbar sind und die Kosten sich nach dem Verdienst des Kunden richten.
Verzeichnis Informationen
6731
01.04.2008
01.04.2008
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