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Anzeige - Das könnte Sie auch interessieren:Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist die Definition für das Recht zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs sowie das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Wettbewerbsrecht dient im Grunde genommen der Regulierung des Wettbewerbs zwischen Marktteilnehmern und dient der Sicherstellung eines freien und gleichberechtigten Leistungswettbewerb in der Wirtschaft. Als Unternehmer stehen Sie jeden Tag unter Leistungs- und Wettbewerbsdruck. Damit Ihre Bemühungen auf zumindest gleichberechtigter Basis Ihre Kunden erreichen, gibt Ihnen das Wettbewerbsrecht Möglichkeiten und Ansprüche an die Hand. Sofern Sie das Verhalten eines Mitbewerbers für unzulässig halten, sollten Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen, denn es geht um Ihre Position im Wettbewerb.
Verzeichnis Informationen
18443
09.08.2009
09.08.2009
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